Sie wenden sich einfach an das zuständige Pfarramt des jeweiligen Ortes, in dem Sie heiraten möchten, und fragen Ihren Wunschtermin an. Dann kann Ihnen die zuständige Pfarramtssekretärin Auskunft geben, ob der Termin möglich ist.
Nehmen Sie bitte möglichst früh Kontakt mit dem Pfarramt auf, um den Termin für Ihre kirchliche Trauung abzustimmen. Am besten 1 Jahr im Voraus.
Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als katholische Partner einen Taufschein; dieser wird Ihnen vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt und darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr zuständiges Pfarramt gerne weiter.
Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen zudem einen Nachweis des Ledigenstandes, der durch eine eidesstattliche Erklärung (Ledigeneid) vor dem zuständigen Priester/Diakon erbracht wird.
Da die Ehe in der katholischen Kirche als ein Sakrament gilt, kann die kirchliche Trauung nur im Beisein eines Priesters oder Diakons vorgenommen werden.
Die kirchliche Trauung an sich ist kostenlos. Es können jedoch beispielsweise Gebühren für den Organsiten oder den Mesnerdienst oder Kosten für den Blumenschmuss anfallen. Fragen Sie hierzu bitte im Pfarramt nach.
Sie können auch ohne den Empfang der Firmung kirchlich getraut werden. Der zuständige Seelsorger wird beim Traugespräch fragen, ob Sie gefirmt sind und auf die Bedeutung und den Wert der Firmung eingehen. Sie können auch noch als Erwaschsener das Sakrament der Firmung empfangen.
Bei konfessionsverschiedenen Paaren stellt sich häufig die Frage: Möchten wir uns katholisch oder evangelisch trauen? Diese Fragen können jedoch nur Sie – als Paar – für sich beantworten.
Den Ritus einer ökumenischen Trauung gibt es leider nicht. Es ist jedoch möglich, dass bei der kirchlichen Trauung SeelsorgerInnen beider Konfessionen mitwirken. Für die Trauung an sich müssen Sie sich jedoch trotzdem entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten.
Bei dieser Entscheidung kann es Ihnen vielleicht behilflich sein, wenn Sie bereits an die Zukunft denken und überlegen, in welcher Konfession Sie Ihre künftigen Kinder taufen lassen möchten. Überlegen Sie, wer von Ihnen beiden die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder federführend übernimmt.
Wenn Sie sich für die evangelische Trauung entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholische Pfarramt in der Regel ohne Probleme.
Ich bin katholisch und möchte evangelisch heiraten
In diesem Fall benötigen Sie eine sogenannte „Dispens“, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform. Diese Dispens bekommen Sie über Ihr zuständiges katholisches Pfarramt.
Werden wir auch getraut, wenn mein Partner nicht getauft ist?
Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich (getauft) ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Diese ist davon geprägt, dass bei der Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen wird: er muss keine Texte beten bzw. sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Nehmen Sie sich deshalb Zeit für ein ausführliches Vorgespräch (Traugespräch).
Können wir auch kirchlich heiraten, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?
Ja, denn auch bei einem Austritt aus der Kirche behält die Taufe ihre Gültigkeit.
Eheschließungen zwischen einem katholischen und einem aus der Kirche ausgetretenen Christen werden genauso wie Trauungen zwischen konfessionsverschiedenen Partner gehandhabt.
In einzelnen Fällen kann eine Erlaubnis des Bischofs nötig sein. Diese wird erteilt, wenn der Partner, der noch in der katholischen Kirche Mitglied ist, sein Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist.
Stimmt es, dass wir wegen einer früheren Ehe nicht mehr getraut werden?
Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner oder gar beide schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war(en). Weil die katholische Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens, das in der Regel zwei Jahre dauert.
Ansprechpartner sind alle pastoralen Mitarbeiter oder direkt das Ehegericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg-Stuttgart).
Müssen unsere Trauzeugen katholisch oder getauft sein?
Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist das christliche Bekenntnis nicht. Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Empfohlen wird die Wahl von christlichen Trauzeugen, weil die Trauzeugen die Trauung nach einem christlichen Eheverständnis bezeugen und auch im Bereich des Glaubens Ansprechtpartner sein sollen.
Quelle: www.ehebriefe.de (02.09.2019)